Spenden bis zu 9.999 Euro pro Jahr (in Summe an alle Gliederungen der AfD inklusive Beiträge) werden geheim gehalten und erscheinen in keinem Rechenschaftsbericht. Spenden, die sich innerhalb eines Jahres auf 10.000 Euro oder mehr summieren, werden mit Nennung des Namens und der Adresse des Spenders (mit 1-2 Jahren Verzögerung) im Rechenschaftsbericht der AfD aufgeführt. Einzelspenden ab 50.000 Euro müssen von der AfD unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden, der sie „zeitnah“ als Bundestagsdrucksache veröffentlichen muss.