Ihre Alternative für Burgdorf

Neben der Kernstadt Burgdorf gehören auch die Ortschaften Beinhorn, Dachtmissen, Heeßel mit Ahrbeck, Hülptingsen, Otze, Ramlingen-Ehlershausen, Schillerslage und Weferlingsen zu Burgdorf. Die Kommunalpolitik findet nicht nur im Stadtrat von Burgdorf und in den jeweiligen Ortsräten statt, sondern auch in der Regionsversammlung der Region Hannover.
Wir haben diese Seite für Burgdorf eingerichtet, um Sie über kommunalpolitische Themen in ihrer Heimatstadt zu informieren. Unser Ziel ist es, als Alternative für Burgdorf, in der gesamten Fläche weiter zu wachsen und Ihnen als Bürger, mit Ihren Wünschen und Anliegen, eine Stimme in den politischen Gremien zu geben. Deshalb suchen wir den Dialog mit Ihnen. Nutzen Sie bitte das Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen für Burgdorf mitzuteilen. Wir freuen uns auch auf Ihre Meinungen und auf Ihre Ideen, wie wir Burgdorf besser gestalten können. Wenn Sie selbst aktiv Politik in Burgdorf verbessern und mitgestalten möchten, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir sind offen für neue Mitglieder und freuen uns von Ihnen zu lesen.

Ihr Anliegen, ihre Wünsche und Ideen für Burgdorf

Politische Gremien für Burgdorf

Beinhorn, Dachtmissen, Heeßel, Hülptingsen, Sorgensen und Weferlingsen

Für diese Ortschaften bestimmt der Rat der Stadt Burgdorf Ortsvorsteher. Das sind Ehrenbeamtenverhältnisse, für die Dauer der Wahlperiode. Die Ortvorsteher haben die Aufgabe, die Belange ihrer Ortschaft gegenüber der Stadt und ihren politischen Organen zu vertreten, sie haben in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Ortschaft betreffen, ein Vorschlags-, Auskunfts- und Anhörungsrecht. Das Vorschlagsrecht für den Ortsvorsteher hat die Fraktion, welche in der Ortschaft die meisten Stimmen erhalten hat.

Ramlingen-Ehlershausen, Otze und Schillerslage

In diesen Ortschaften werden von den Wahlberechtigten, der Ortschaft, Ortsträte gewählt. Der Vorsitzende trägt die Bezeichnung „Ortsbürgermeister“. Aufgabe der Ortsräte ist die Repräsentation der Ortschaft bei Veranstaltungen, die Wahrnehmung von Entscheidungsbefugnissen und Anhörungsrechten, um die Belange der Ortschaft zu wahren und auf ihre positive Entwicklung hinzuwirken. Für öffentliche Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgeht, entscheiden die Ortsräte über deren Benutzung, Unterhaltung und Ausstattung. Solche Einrichtungen können beispielsweise Kindergärten und Schulen, Begegnungsstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe, Büchereien etc. sein. Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen, die ausschließlich in der Ortschaft liegen, obliegt dem jeweiligen Ortsrat. Auch über Straßenbaumaßnahmen, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgehen, entscheidet der Ortsrat. Zu den weiteren Aufgaben gehören Entscheidungen über Grünanlagen und Parks sowie die Förderung ortansässiger Vereine.