Ihre Alternative für Burgdorf
Ihr Anliegen, ihre Wünsche und Ideen für Burgdorf
Beiträge
Infostand in Burgdorf am 01.02.2025
Den Bürgern Rede und Antwort stehen Der Stadtverband Hannover-Land-Ost stellte sich am 1. Februar 2025 auf dem Schützenplatz in Burgdorf den Fragen der Bürger – im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Infostand in Burgdorf am 18.05.2024
Infostand auf dem Wochenmarkt in Burgdorf Auf dem Schützenplatz der niedersächsischen Spargelstadt gab es, bei gutem Wetter, dreieinhalb Stunden lang Alternative für Deutschland pur. Der Stadtverband zeigte sich, gut sichtbar, im Eingangsbereich aus der
Politische Gremien für Burgdorf
Beinhorn, Dachtmissen, Heeßel, Hülptingsen, Sorgensen und Weferlingsen
Für diese Ortschaften bestimmt der Rat der Stadt Burgdorf Ortsvorsteher. Das sind Ehrenbeamtenverhältnisse, für die Dauer der Wahlperiode. Die Ortvorsteher haben die Aufgabe, die Belange ihrer Ortschaft gegenüber der Stadt und ihren politischen Organen zu vertreten, sie haben in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Ortschaft betreffen, ein Vorschlags-, Auskunfts- und Anhörungsrecht. Das Vorschlagsrecht für den Ortsvorsteher hat die Fraktion, welche in der Ortschaft die meisten Stimmen erhalten hat.
Ramlingen-Ehlershausen, Otze und Schillerslage
In diesen Ortschaften werden von den Wahlberechtigten, der Ortschaft, Ortsträte gewählt. Der Vorsitzende trägt die Bezeichnung „Ortsbürgermeister“. Aufgabe der Ortsräte ist die Repräsentation der Ortschaft bei Veranstaltungen, die Wahrnehmung von Entscheidungsbefugnissen und Anhörungsrechten, um die Belange der Ortschaft zu wahren und auf ihre positive Entwicklung hinzuwirken. Für öffentliche Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgeht, entscheiden die Ortsräte über deren Benutzung, Unterhaltung und Ausstattung. Solche Einrichtungen können beispielsweise Kindergärten und Schulen, Begegnungsstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe, Büchereien etc. sein. Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen, die ausschließlich in der Ortschaft liegen, obliegt dem jeweiligen Ortsrat. Auch über Straßenbaumaßnahmen, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgehen, entscheidet der Ortsrat. Zu den weiteren Aufgaben gehören Entscheidungen über Grünanlagen und Parks sowie die Förderung ortansässiger Vereine.