Verkauf von Zigaretten und Alkohol an Kinder und Jugendliche?

Ein Beitrag von André Marburg

Mehrere besorgte Eltern aus Isernhagen wandten sich mit ihren Anliegen an uns und berichteten, dass an mindestens zwei Verkaufsstellen Zigaretten und Alkohol an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Töchtern aus Kirchhorst erzählte, den Eindruck zu haben, dass vonseiten der Gemeinde Isernhagen nichts erkennbar gegen diese Vorgänge unternommen werde, und sie habe den Bürgermeister darauf angesprochen. Er wüsste davon, sagte, es sei bekannt im Rathaus, aber er dürfe sich nicht zu konkreten Maßnahmen äußern.

„Ich habe Sorge um meine Töchter. Ich will nicht, dass sie sich dort mit Alkohol und Zigaretten eindecken können.“

Um hier zumindest Klarheit in Bezug auf behördliches Handeln zu schaffen, richtete unser Abgeordneter in der Regionsversammlung Hannover, Stefan Henze, eine Anfrage an den Präsidenten der Region Hannover. Ziel war es, zunächst zu erfahren, welche Maßnahmen die zuständigen Behörden ergreifen, um den Jugendschutz durchzusetzen und Kinder sowie Jugendliche zu schützen.

Das Ergebnis: Lediglich ein einziger Hinweis lag der Region bislang vor und daraus folgte kein Verfahren, weil die vorliegenden Informationen nicht ausreichten. Es sollen Testkäufe durch die Behörde durchgeführt werden.

Bürgeranliegen

An dieser Stelle berichten wir in loser Folge über ausgewählte Anliegen von Bürgern, die an uns herangetragen werden.

Nutzen Sie bitte gerne unsere Kontaktformulare auf der jeweiligen Seite für Ihre Stadt oder Gemeinde:

Fragen des Abgeordneten Stefan Henze an die Region

1. Ist der Region Hannover bekannt, dass in Isernhagen Zigaretten und Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft werden soll?
a) Falls ja: Welche Maßnahmen hat die Region Hannover getroffen?

Antwort der Verwaltung:
Bisher lag ein einzelner Hinweis auf den Verkauf von Zigaretten und Alkohol durch einen Kiosk in Isernhagen hier vor. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren konnte nicht eingeleitet werden, da wesentliche und konkrete Angaben in dem Hinweis fehlten. Die Region Hannover führt zu Kontrollzwecken Testkäufe in Verkaufsstellen wie Kiosken, Supermärkten und Tankstellen durch, wenn Hinweise vorliegen, dass in den Verkaufsstellen Tabakwaren oder Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Es ist geplant, in nächster Zeit Testkäufe in Isernhagen durchzuführen.

2. Muss die Polizei tatsächlich beauftragt werden um Ermittlungen, wie z.B. Testkäufe, aufzunehmen?
a) Falls ja: Kann und wird die Region Hannover diesen Auftrag erteilen, wenn die Gemeinde sich weigert?

Antwort der Verwaltung:
Siehe Antwort zu Frage 1. Die Polizei führt nach hiesiger Kenntnis keine Testkäufe durch. Diese werden grundsätzlich durch die Stelle des gesetzlichen Jugendschutz bei den zuständigen Behörden/Jugendämtern durchgeführt.

3. Wo liegt die Zuständigkeit – Kommune, Region oder Üstra?

Antwort der Verwaltung:
Die Zuständigkeit für die Testkäufe und Ahndung der Verstöße liegt bei der Region Hannover für ihren Zuständigkeitsbereich. Die Städte Hannover, Burgdorf, Laatzen, Langenhagen und Lehrte sind selbständige Träger der Jugendhilfe und für den gesetzlichen Jugendschutz in ihrem Bereich verantwortlich. Für alle anderen Kommunen ist die Region Hannover zuständig.

Wenn wiederholt Verstöße eines Gewerbetreibenden gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt werden, erfolgt eine Mitteilung an das jeweilige Gewerbeamt, so dass die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden mittels eines Gewerbeuntersagungsverfahrens überprüft werden kann.

Wenn Gefahr im Verzug ist, z. B. wenn an einem Verkaufsautomaten ohne Alterskontrolle Alkohol verkauft wird, liegt die Zuständigkeit nach dem Gefahrenabwehrgesetz (NPOG) bei den Kommunen. So kann beispielsweise die sofortige Sperrung des Automaten angeordnet werden.

4. An wen können sich die besorgten Eltern wenden?

Antwort der Verwaltung:
Eltern können sich für konkrete Hinweise und Informationen auf der Internetseite www.jugendschutz.net informieren und dort über ein Kontaktformular Beschwerden abgeben. Diese werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Ebenso können sie sich bei konkreten Verstößen an das Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten der Region Hannover für den genannten Zuständigkeitsbereich wenden (jugendschutz@region-hannover.de). Zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten werden konkrete Angaben zu dem Verkauf von verbotenen Artikeln benötigt. Eltern können zudem Aufklärungs- und Präventionsangebote in Anspruch nehmen. Auskunft darüber kann der Fachbereich Jugend der Region Hannover (Team Jugend- und Familienbildung) erteilen, der für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zuständig ist.

5. Welche konkreten Maßnahmen können von Eltern, Kommune und der Region getroffen werden, um den Verkauf an Kinder und Jugendliche grundsätzlich zu verhindern?

Antwort der Verwaltung:
Die Behörden können durch Kontrollen, Verfolgung der angezeigten Verstöße sowie Aufklärungsarbeit in Einzelfällen eine positive Wirkung zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes durch die Gewerbetreibenden erzielen.

Weitere Informationen zur Arbeit der AfD Regionsfraktion Hannover finden Sie auf folgender Seite: https://www.afd-regionsfraktion.de

Rechtliche Situation gemäß Jugendschutzgesetz

Rauchen (§ 10 JuSchG):

  • Unter 18 Jahren: Rauchen ist verboten – egal ob Zigarette, E-Zigarette, Shisha oder andere nikotinhaltige Produkte. Diese Regelung wurde im Jahr 2007 eingeführt, zuvor lag das Mindestalter bei 16 Jahren.

  • Verkauf und Abgabe: Tabakwaren dürfen nicht an Minderjährige verkauft oder abgegeben werden.

Alkohol (§ 9 JuSchG):

  • Unter 16 Jahren: Kein Verkauf, keine Abgabe und kein Konsum von Alkohol – weder Bier, Wein noch Sekt.

  • Ab 16 Jahren: Bier, Wein und Sekt dürfen verkauft und konsumiert werden, aber keine Spirituosen.

  • Unter 18 Jahren: Verkauf, Abgabe und Konsum von hochprozentigem Alkohol (z. B. Schnaps, Wodka, Likör, Alcopops) sind verboten.

Standpunkt

Der Schutz junger Menschen vor Alkohol und Tabak ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Es darf nicht sein, dass Verkaufsstellen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und Kinder dadurch in Gefahr geraten. Hinschauen und handeln sind Pflicht.

Gefahren von Alkohol und Tabak für Kinder und Jugendliche

Alkohol und Tabak gehören zu den größten Gesundheitsrisiken für junge Menschen. Der Körper von Kindern und Jugendlichen befindet sich noch in der Entwicklung – besonders das Gehirn reagiert empfindlich auf diese Stoffe. Bereits geringe Mengen Alkohol können zu Kontrollverlust, riskantem Verhalten und langfristigen Schäden führen. Tabak wiederum macht sehr schnell abhängig und erhöht das Risiko für schwere Erkrankungen wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Leiden.

Früher Konsum steigert die Wahrscheinlichkeit, dauerhaft abhängig zu werden. Deshalb setzt das Jugendschutzgesetz klare Altersgrenzen: Kinder und Jugendliche sollen vor diesen Gefahren bewahrt und in ihrer gesunden Entwicklung geschützt werden.

AfD wirkt

Ein Augenzeuge, der eine Maßnahme von Polizei und Zoll vor Ort beobachtet und festgehalten hatte, sandte uns ein Foto zu.  Dieses Foto zeigt zumindest, dass die Behörden tätig geworden sind und ermitteln.

Maßnahme von Polizei und Zoll

Durch die offizielle Anfrage der AfD wurde politischer Druck aufgebaut,  der die Verantwortlichen zum Handeln zwingt und damit auch Abläufe beschleunigt, AfD wirkt!

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Hinweisgeber, die ihren Teil dazu beigetragen haben, dass dieser Missstand möglichst zügig abgestellt wird und unsere Kinder und Jugendlichen besser geschützt werden.

Wir werden die Situation weiter verfolgen, nehmen Ihre Hinweise dazu gerne auch vertraulich entgegen und berichten, sobald sich Neues ergibt. Verwenden Sie gerne das Kontaktformular auf unserer Seite für Isernhagen. Sie können auf diese Weise auch anonym Informationen mit uns teilen, herzlichen Dank.