Soforthilfe für Lehrter Gastronomie und Einzelhandel
Sondernutzungsgebühren aussetzen
Beschluss
Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte, die aufgrund der Allgemeinverfügung vom 23.32020 (AV 401 -41609-11-3) ihr Geschäft schließen mussten, werden bis zum 31.12 2020 von den Sondernutzungsgebühren für Verkaufsstände, Warenauslagen, Info- und Werbeeinrichtungen, Tische und Sitzgelegenheiten und der Mindestgebühr befreit. Nach dem 23.3.2020 erhobene Gebühren werden zurückerstattet.
Begründung
Aufgrund der infolge der Corona-Pandemie erlassenen Allgemeinverfügung Soziale Kontakte beschränken anlässlich der Corona-Pandemie des Land Niedersachsen vom 23.3.2020 (AV 401-41609-11-3) müssen Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte, die nicht als Einrichtungen/Verkaufsstellen/Geschäfte mit Waren/Gegenständen des täglichen Bedarfs gelten, schließen.
Die von der Schließung betroffenen Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte haben infolge dessen starke Einnahmeverluste. Die zu Liquiditätsschwierigkeiten führen und existenzgefährdend sein können. Die bereits in Kraft getretenen staatlichen Hilfen und eventuell städtische Förderungen können diese Schwierigkeiten nur teilweise mildern.
Die AfD-Fraktion Lehrte möchte in diesen schwierigen , die wirtschaftliche Existenz der Gastronomiebetriebe und der Ladengeschäfte bedrohende Zeiten Hilfsstellung geben , indem die am stärksten betroffenen Unternehmen für einen bestimmte Zeit von der Zahlung der Sondernutzungsgebühr befreit werden.
Die seit dem 23.3.2020 anfallenden Sondernutzungsgebühren stehen keine Einnahmen gegenüber. Eine Beräumung der Sondernutzungsfläche wird weder für sachgerecht noch für wirtschaftlich vertretbar gehalten. Mit der gegenwärtigen Sondernutzung wird das beabsichtigte wirtschaftliche Interesse nicht erreicht.
Ulrich Gürtler, Fraktionsführer der AfD